Abmeldung (KVK ZusatzRente)

Endet die Pflichtversicherung, muss der Arbeitgeber den / die Versicherte abmelden. Endet die Versicherung wegen des Beginns einer Rente, sollte die Abmeldung so schnell wie möglich an die KVK ZusatzVersorgungsKasse übermittelt werden, da erst nach dem Vorliegen der Abmeldung die KVK ZusatzRente berechnet und gezahlt werden kann.

Die Abmeldung kann durch Datenträger, elektronischen Datenaustausch oder Formular erfolgen.

Der Abmeldegrund wird durch verschiedene Kennzahlen verschlüsselt. Sie finden diese Kennzahlen in dem folgenden Merkblatt.

Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe