Elternzeit (KVK ZusatzRente)

Nimmt eine Versicherte/ein Versicherter während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung Elternzeit in Anspruch, werden für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit Versorgungspunkte auf der Grundlage eines zusatzversorgungspflichtigen Entgelts von 500 Euro pro Monat und für jedes Kind gutgeschrieben. Voraussetzung dafür ist, dass das bisherige Arbeitsverhältnis ruht. Wird dagegen während der Elternzeit in dem Arbeitsverhältnis wieder versicherungspflichtig gearbeitet, entfällt die Gutschrift der Versorgungspunkte auf der Grundlage des fiktiven Entgelts von 500 Euro pro Monat. Stattdessen wird das tatsächlich erzielte Entgelt - auch wenn dieses geringer als 500 Euro pro Monat ist - für die Ermittlung der Versorgungspunkte herangezogen.