Erstattung von Beiträgen (KVK ZusatzRente)

Wenn Sie die Wartezeit von 60 Umlagemonaten nicht erfüllt und somit keinen Anspruch auf eine KVK ZusatzRente haben, können Sie sich Ihre Arbeitnehmeranteile, die Sie für die KVK ZusatzRente gezahlt haben, erstatten lassen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.