Grundzulage (KVK ZusatzRentePlus)

Die Grundzulage ist eine Zulage im Rahmen der staatlichen Förderung der Altersvorsorge, die vom Staat direkt auf den Altersvorsorgevertrag des Förderberechtigten eingezahlt wird. Die Grundzulage beträgt bis zu 154 Euro pro Jahr.

Versicherte, die einen Vertrag über eine KVK ZusatzRentePlus abgeschlossen haben, können auf Antrag die staatliche Zulagenförderung erhalten, wenn sie ihre Beiträge zur KVK ZusatzRentePlus aus ihrem Nettoeinkommen zahlen.

Neben der Grundzulage kann auch ein Anspruch auf Kinderzulage bestehen, wenn der/ die Versicherte Kindergeld bezieht.

Damit die Zulagen in voller Höhe zustehen, ist eine Eigenleistung der / des Versicherten in Höhe des Mindesteigenbeitrages erforderlich.

Wie hoch Ihr Mindesteigenbeitrag sein sollte, können Sie mit Hilfe unseres Formulars einfach ausrechnen.