Hinterbliebene (KVK Beamtenversorgung)

Mit der KVK Beamtenversorgung ist nicht nur die bzw. der Beamte abgesichert, sondern im Todesfall erhalten die Angehörigen eine Witwen- oder Witwerrente und Kinder eine Waisenrente.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, unter denen eine KVK Beamtenversorgung  an Hinterbliebene gezahlt wird, finden Sie unter dem folgenden Link.

Witwen- und Waisengeld KVK Beamtenversorgung