Kindererziehungszuschlag (KVK Beamtenversorgung)

Neben dem Ruhegehalt wird an Versorgungsempfänger an ein Kindererziehungszuschlag für Kindererziehungszeiten gezahlt. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem folgenden Merkblatt.

Merkblatt Kindererziehungs- und Pflegezuschlag