Riester-Förderung (KVK ZusatzRentePlus)

Die KVK ZusatzRentePlus wird staatlich gefördert: Versicherte können für den Aufbau ihrer KVK ZusatzRentePlus die Riester-Förderung nutzen. Durch die sogenannte Riester-Förderung will der Staat erreichen, dass Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, durch eigene Vorsorgeleistungen das künftige Absinken der gesetzlichen Rente ausgleichen können.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Als Förderung werden vom Staat für jedes Vertragsjahr bis zu 175 Euro  als Grundzulage sowie für jedes kindergeldberechtigte Kind der/des Versicherten bis zu 300 Euro - für vor dem Jahr 2008 geborene Kinder bis zu 185 Euro pro Jahr - auf den KVK ZusatzRentePlus-Vertrag eingezahlt. Außerdem werden auf Antrag die Beiträge als Sonderausgaben bei der jährlichen Einkommensteuer berücksichtigt und können so zu einer Steuerminderung führen.

Weitere Informationen zur KVK ZusatzRentePlus finden Sie hier.