Umlage (KVK ZusatzRente)

Die KVK ZusatzRente wird (im Abrechnungsverband I) durch Umlagen finanziert. Es wird ein bestimmter Prozentsatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber an die KVK ZusatzVersorgungsKasse überweisen. Der Umlagesatz beträgt 6,5 %. Davon zahlt der Arbeitgeber 5,85 %, der Arbeitnehmer 0,65 %.