Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Beschäftigen eines Arbeitgebers, der Mitglied der KVK ZusatzVersorgungsKasse ist, die
In § 19 der Kassensatzung sind Ausnahmen von der Versicherungspflicht geregelt. Da es zu einzelnen Personengruppen immer wieder Fragen hinsichtlich der Versicherungspflicht gibt, haben wir für die am häufigsten vorkommenden Personengruppen ein Merkblatt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt nicht alle Regelungen zur Versicherungspflicht umfasst.
Das Merkblatt finden Sie in unserer Rubrik Merkblätter.