Ab dem 1. März kann sich die Rentenhöhe ändern

Viele Krankenkassen haben ab dem 01.01.2016 ihren Zusatzbeitrag erhöht.
Es ist gesetzlich geregelt, dass sich Änderungen in der Höhe des Krankenkassenbeitragssatzes bei gesetzlichen Renten und Betriebsrenten immer erst zwei Monate später auswirken. Deshalb wird die Änderung des Zusatzbeitrages erstmals für die Rentenzahlung des Monats März 2016 berücksichtigt.

Wir werden unseren Rentenbeziehern keine gesonderte Mitteilung zuschicken, sondern mit einem Zusatztext auf der Rentenüberweisung auf die Änderung des Rentenzahlbetrages hinweisen.

Informationen zur Abführung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der KVK ZusatzRente und der KVK ZusatzRentePlus haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt, das Sie unter dem folgenden Link herunterladen können.

Infoblatt Abzug Kranken- und Pflegeversicherung.pdf

(pdf,  0.23 MB)