Entlastung der Betriebsrentner hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge ab dem 01.01.2020

Mit dem "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" wurde mit Wirkung ab dem 01. Januar 2020 ein Freibetrag von monatlich 159,25 Euro eingeführt, durch den gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentenempfänger weniger Krankenkassenbeiträge zahlen müssen.

Alles Wissenswerte rund um diesen Freibetrag haben wir für Sie in dem folgenden Merkblatt zusammengefasst.

Infoblatt zur Entlastung Abzug Krankenversicherung ab Jan. 2020

(pdf,  0.19 MB)