Informationen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab dem Jahr 2019

1. Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung zum 01.01.2019

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird zum 01.01.2019 um 0,5 % angehoben.
Wenn Sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert sind, wird sich Ihre KVK ZusatzRente und KVK ZusatzRentePlus entsprechend vermindern.
Der erhöhte Pflegeversicherungsbeitrag wird von Ihrer Rente einbehalten und an Ihre Krankenkasse abgeführt. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Unsere Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger erhalten keine gesonderte Mitteilung über den geänderten Rentenauszahlungsbetrag.

2. Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung

Die mit dem Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder eingeführte paritätische Finanzierung hat keine Auswirkungen auf die Höhe der KVK ZusatzRente und KVK ZusatzRentePlus. Aus Betriebsrenten und damit auch aus Leistungen der Zusatzversorgung muss weiterhin der volle Beitragssatz und der volle kassenindividuelle Zusatzbeitrag von den Rentnerinnen und Rentner allein getragen werden.