KVK ZusatzVersorgungsKasse: Bereits 8.000 Anträge auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bearbeitet

Zeiten des Mutterschutzes werden seit dem Jahr 2012 vom Arbeitgeber als Pflichtversicherungszeiten gemeldet. Mutterschutzzeiten in früheren Jahren können nur auf Antrag der jeweiligen Frauen berücksichtigt werden.

Wir haben seit Herbst 2012 insgesamt rund 40.000 Frauen angeschrieben und ihnen den Antrag auf Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten zur Verfügung gestellt. Die große Menge an Antragseingängen hat uns vor hohe Anforderungen gestellt. Inzwischen konnten wir bereits 8.000 von ca. 9.000 gestellten Anträgen abschließend bearbeiten.

Frauen, die weiterhin im Beschäftigungsverhältnis stehen und bei uns versichert sind, werden im Versorgungskonto darüber informiert, ob und wenn ja, um wie viele Versorgungspunkte sich ihre Anwartschaft auf KVK ZusatzRente erhöht hat. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir wegen der Vielzahl der Fälle keine gesonderten Mitteilungen über die erfolgte Anerkennung der Mutterschutzzeiten versenden.

Weitere Informationen zum Thema „Mutterschutzzeiten" finden Sie hier.