Neuer Grenzwert für die zusätzliche Umlage nach § 76 der Kassensatzung

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 29.04.2016 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab 01.03.2016 um 2,4 %. Dies hat Auswirkungen für den Grenzwert der zusätzlichen Umlage gem. § 76 der Kassensatzung:

Der Grenzwert beträgt ab dem 01.03.2016 monatlich 7.173,70 Euro, im Monat der Jahressonderzahlung 11.376,77 Euro (West) bzw. 10.326,00 Euro (Ost).

Wir haben unsere Zusammenstellung der Berechnungswerte für das Jahr 2016 aktualisiert.
Diese finden Sie hier.