Neues Gesetz zur Entlastung von Betriebsrentnern hinsichtlich der Krankenkassenbeiträge

Ab dem 01.01.2020 werden gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner weniger Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente zahlen müssen. Es ist ab diesem Zeitpunkt nur der Teil der Betriebsrente beitragspflichtig, der den monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro übersteigt. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag jedoch nicht.

Wir werden die geänderte Gesetzeslage selbstverständlich berücksichtigen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Allerdings wird es noch einige Monate dauern, bis diese Neuregelung technisch umsetzbar ist. Sobald dies geschehen ist, erhalten alle Rentenempfänger, die von dieser Gesetzesänderungprofitieren, die ab dem 01.01.2020 zu viel gezahlten Krankenkassenbeiträge zurück.

In dem unten stehenden Infoblatt haben wir für Sie Informationen zum Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen aus der KVK Zusatzrente und der KVK Zusatzrente-Plus zusammengestellt.

Infoblatt Abzug Kranken- und Pflegeversicherung.pdf

(pdf,  0.19 MB)