Tarifabschluss zur Zusatzversorgung im Bereich der Länder hat keine Auswirkung auf unsere Versicherten

Arbeitgeber und Beschäftigte, die Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder sind, zahlen künftig mehr für die Zusatzversorgung. So sieht es der Tarifabschluss vom 28.03.2015 vor. Für die Arbeitgeber im Bereich der Länder und deren Beschäftigten wird die Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) abgewickelt.

Der Tarifabschluss wirkt sich nicht auf auf die Arbeitgeber und Versicherten unserer Kasse aus!


Für den Kommunalbereich laufen derzeit Tarifgespräche zur Zusatzversorgung. Wir informieren Sie, sobald Ergebnisse hierüber vorliegen.