Versand der Leistungsmitteilung für das Jahr 2015 an die Rentenempfänger

Am 21. Januar 2016 beginnt der Versand der Leistungsmitteilungen für das Jahr 2015 an unsere Rentenempfänger.

Die Renten von der KVK ZusatzVersorgungsKasse sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und damit grundsätzlich zu versteuern. Mit den Leistungsmitteilungen bescheinigen wir die im Jahr 2015 bezogenen Renten und die hierfür angefallenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Leistungsmitteilung ist für alle Rentnerinnen und Rentner wichtig, die eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Diejenigen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben, sollten die Leistungsmitteilung bei den persönlichen Rentenunterlagen aufbewahren.

Weitere Informationen zur Leistungsmitteilung haben wir hier für Sie zusammengestellt.