Versand der Leistungsmitteilungen für das Jahr 2017 an unsere Rentenempfänger

Am 18.01.2018 beginnt der Versand der Leistungsmitteilung für das Jahr 2017 an unsere Rentenempfänger.

Die Renten von der KVK ZusatzVersorgungsKasse sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und damit grundsätzlich zu versteuern. Mit der Leistungsmitteilung bescheinigen wir die im Jahr 2017 bezogenen Renten und die hierfür angefallenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Leistungsmitteilung ist für alle Rentnerinnen und Rentner wichtig, die eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Diejenigen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben, sollten die Leistungsmitteilung bei den persönlichen Rentenunterlagen aufbewahren.

Informationen zur Leistungsmitteilung haben wir hier für Sie zusammengestellt.