Versand der Leistungsmitteilung 2014 an die Rentenempfänger

Am 16.01.2015 beginnt der Versand der Leistungsmitteilungen für das Jahr 2014 an unsere Rentenempfänger.

Die Renten der KVK ZusatzVersorgungsKasse sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und damit grundsätzlich zu versteuern. Mit den Leistungsmitteilungen bescheinigen wir die im Jahr 2014 bezogenen Renten und die hierfür angefallenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Leistungsmitteilung ist für alle Rentnerinnen und Rentner wichtig, die eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Diejenigen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben, sollten die Leistungsmitteilung bei den persönlichen Rentenunterlagen aufbewahren.

Informationen zur Leistungsmitteilung haben wir hier für Sie eingestellt.