Versand der Leistungsmitteilungen für das Jahr 2020 an unsere Rentenempfänger

Ab dem 25.01.2021 beginnt der Versand der Leistungsmitteilungen für das Jahr 2020 an unsere Rentenempfänger.

Die Renten von der KVK Zusatzversorgungskasse sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und damit grundsätzlich zu versteuern. Mit der Leistungsmitteilung bescheinigen wir die im Jahr 2020 bezogenen Renten und die hierfür angefallenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Leistungsmitteilung ist für alle Rentnerinnen und Rentner wichtig, die eine Einkommensteuererkklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Diejenigen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben, sollten die Leistungsmitteilung bei ihren Rentenunterlagen aufbewahren.

Informationen zur Leistungsmitteilung haben wir hier für Sie zusammengestellt.