Die KVK Beihilfekasse ist für Sie da!

Die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Dabei dienen die durch Besoldungsgesetz festgelegten Dienstbezüge zur Deckung des regelmäßigen Unterhalts; zur Bestreitung der den Normalbedarf übersteigenden Bedürfnisse in Krankheits-, Geburts-, Todes- und Pflegefällen dienen die Beihilfen.

In der Hessischen Beihilfenverordnung sind die Einzelheiten zur Erstattung von Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen geregelt. Bei der Bemessung der Beihilfe werden dabei insbesondere der Familienstand, die Art der Aufwendung und die Leistungen der Versicherung berücksichtigt.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick auf die wichtigsten Leistungen im Beihilfebereich ermöglichen. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, sprechen Sie uns an!