Anzeigepflichten (KVK Beamtenversorgung)

Versorgungsrentenberechtigte sind verpflichtet, Tatbestände, die Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge haben könnten, der KVK BeamtenVersorgungsKasse mitzuteilen. Dazu gehören z. B. Änderung des Familienstandes, Umzug, Aufnahme oder Beendigung einer Beschäftigung, Bezug einer Rente.

Unter dem folgenden Link finden Sie die Informationen und das Hinweisblatt, das wir für Sie zu diesem Thema zusammengestellt haben.