Anzeigepflichten

Als Versorgungsberechtigter sind Sie verpflichtet bestimmte Tatbestände, die Auswirkungen auf die Gewährung der Versorgungsbezüge haben könnten, mitzuteilen. Hierzu gehören z.B. : "Änderung des Familienstandes, Verlegung des Wohnsitzes, Aufnahme oder Beendigung einer Beschäftigung, Bezug einer Rente ...."

Die Anzeigepflichten, die den Versorgungsberechtigten obliegen, regelt die Vorschrift des § 67 Abs. 2 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes.

Hinweise über Anzeigepflichten

(pdf,  0.06 MB)