Unfallfürsorge

Erleidet eine Beamtin oder ein Beamter einen Dienstunfall, so hat sie/er einen Anspruch auf Unfallfürsorge nach dem Hessischen Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG).

Leistungen

Die Unfallfürsorge umfasst u. a.

  • die notwendige ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei- oder anderen Heilmitteln,
  • den stationären Krankenhausaufenthalt
  • sowie Sanatoriumsbehandlung und Heilkuren.

Wenn der Körperschaden nicht folgenlos ausheilt und die Beamtin oder der Beamte in ihrer/seiner Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate mit einem Grad von mindestens 25 v. H. eingeschränkt bleibt, wird ein Unfallausgleich gewährt. Die Höhe des Unfallausgleichs ist abhängig vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit.