Versorgungslastenteilung

 

Durch die Versorgungslastenteilung werden ehemalige Dienstherrn an der späteren Versorgung beteiligt.

Der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

verpflichtet den vorherigen Dienstherrn, beim Wechsel seiner Beamtin bzw. seines Beamten zu einem anderen Dienstherrn einen Kapitalausgleich für die erworbenen Versorgungsanwartschaften zu zahlen. Dies gilt auch für Wahlbeamte.

Seit dem 01.01.2011 gehört zu den Risiken, die von der Umlagegemeinschaft übernommen werden, auch der Versorgungslastenausgleich.