Berechnung

Das Ruhegehalt basiert auf folgender Formel:

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge x Ruhegehaltssatz = Ruhegehalt

Der Ruhegehaltssatz wird aus der Summe der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten ermittelt.
Der Kinderanteil im Familienzuschlag wird in voller Höhe neben dem Ruhegehalt gezahlt. Weiterhin können ggf. Zuschläge bei Kindererziehungs-/ Pflegezeiten hinzukommen.
Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. An die Stelle dieses Ruhegehalts treten, wenn es günstiger ist, 62 v. H. der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Bes. Gr. A 6 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG).