Lastenausgleich für Beihilfe-Spitzenrisiken

Wir sichern die Mitglieder der Umlagegemeinschaft der KVK Beamtenversorgungskasse auch gegen finanzielle Spitzenlasten aus der Beihilfe ab.

Die Umlagegemeinschaft der KVK Beamtenversorgungskasse erstattet ihren Mitgliedern Beihilfeleistungen, wenn der Gesamtbetrag von 50.000 € je Beihilfeberechtigten bzw. berücksichtigungsfähigem Angehörigen im Jahr überschritten wird.

Je Beihilfeberechtigtem bzw. berücksichtigungsfähigem Angehörigen besteht ein solcher Erstattungsanspruch höchstens für die Dauer von drei Jahren. Der erstattungsfähige Höchstbetrag liegt bei 150.000 €.

Für Mitglieder, die eine Beihilfeablöseversicherung abgeschlossen haben, übernehmen wir unter den gleichen Voraussetzungen einen Beitragszuschuss bis zur Höhe des Versicherungsbeitrages bzw. maximal 150.000 Euro pro Jahr.