Häufig gestellte Fragen von Rentenempfängern

 

 

Informationen zum Kürzungsbetrag aufgrund eines Eheversorgungsausgleichs

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10.01.2018 die Berechnung des Kürzungsbetrages beanstandet, der wegen eines Eheversorgungsausgleichs, der nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht durchgeführt wurde, von der Zusatzversorgungskasse einzubehalten ist. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in dem folgenden Merkblatt.

Merkblatt Kuerzungsbetrag Quasisplitting Internet.pdf

(pdf,  0.21 MB)