Informationen zur jährlichen Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus der Zusatzversorgung
Jährlich im Januar / Februar erhalten Sie eine sogenannte "Leistungsmitteilung", in der die Höhe Ihrer im Vorjahr bezogenen Renten von der KVK Zusatzversorgungskasse ausgewiesen ist. Diese Leistungsmitteilung benötigen Sie für Ihre Einkommensteuererklärung.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie hier:
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