Eheversorgungsausgleich 

Eine Ehescheidung bringt in den meisten Fällen auch einen Versorgungsausgleich mit sich. Darunter versteht man den Ausgleich der Rentenrechte bzw. Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten. Im Grundsatz werden alle erworbenen Ansprüche auf eine Altersversorgung je zur Hälfte geteilt. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält einen eigenen Versorgungsanspruch beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Dessen Versorgungsanspruch wird entsprechend gesenkt.