Wichtig für Frauen:
Anerkennung von Mutterschutzzeiten für die KVK Zusatzrente

Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes (in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes)  wurden vor dem Jahr 2012 nicht in der Zusatzversorgung berücksichtigt, was anschließend durch Rechtsprechung und Tarifregelung geändert wurde.

Seit dem Jahr 2012 werden die Mutterschutzzeiten einer Frau, die bei uns versichert ist, automatisch vom Arbeitgeber gemeldet.

Damit Mutterschutzzeiten für davor liegende Zeiträume berücksichtigt werden können, muss ein Antrag gestellt werden.

 


Sie können den Antrag auf Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten auch hier herunterladen:

Antrag_auf_Beruecksichtigung_von_Mutterschutzzeiten.pdf

(pdf,  0.49 MB)